Zweitschlüssel für Vermieter

Gerade erst hat mich jemand gefragt, ob es rechtens ist, wenn der Vermieter einfach einen Zweitschlüssel für die vermietete Wohnung behält? Daher wollte ich die Situation einmal kurz erklären.

Die Antwort ist ganz klar NEIN, auch wenn viele Vermieter das in der Praxis gerne machen (möchten). Laut der Rechtsprechung muss der Vermieter seinem Mieter aber sämtliche Schlüssel aushändigen. Dazu gehören nicht nur alle vorhandenen Wohnungsschlüssel, sondern auch sämtliche Schlüssel für Keller, Briefkasten oder Garage. Der Vermieter darf also auch nicht „für den Notfall“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten.
Sollte er das wollen, geht so etwas nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Mieters. Und auch dann darf der Vermieter die Wohnung nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten. Mit Abschluss des Mietvertrages übt der Mieter das alleinige Hausrecht über seine Mietsache aus. Das bedeutet, dass er alleine bestimmen kann, wer die Wohnung, wann betreten darf. Daher kann der Mieter ab Abschluss des Mietvertrages uneingeschränkt alle Schlüssel zur Wohnung vom Vermieter verlangen.

Warum sollte der Vermieter überhaupt einen Zweitschlüssel behalten wollen?

Manche Vermieter glauben, dass ihnen für anstehende Reparaturen, Instandhaltungen oder wenn ihr Mieter länger im Urlaub ist, ein Recht auf einen Zweitschlüssel zusteht. Aber auch für diese Fälle dürfen sie nicht einfach ohne Absprache in die Wohnung gehen. Eine Ausnahme wäre, wenn ein Wasserrohrbruch oder eine gebrochene Gasleitung zu befürchten wäre. Dann müsste aber die Feuerwehr oder Polizei die Wohnung öffnen.

In der Praxis ist es daher natürlich sinnvoll, dass eine dritte Person einen Schlüssel zur Wohnung besitzt. Das muss aber selbstverständlich nicht der Vermieter sein. Es macht aber Sinn, diesem mitzuteilen, wer diese Vertrauensperson ist. So kann der Vermieter, wenn wirklich ein ernstes Problem vorliegt, diese Person informieren und bitten, in der Wohnung / dem Haus nach dem Rechten zu sehen.

Wie viele Schlüssel muss ein Vermieter dem Mieter aushändigen?

Wie viele Schlüssel einem Mieter zustehen, hängt dabei auch von der Anzahl der Objekt-Bewohner ab. Die Anzahl aller Schlüssel wird im Übergabeprotokoll des Mietvertrags dokumentiert.
Zusätzliche Schlüssel beantragt man beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung  bzw.macht sie nach; sie bezahlt dann aber auch der Mieter selbst. Der Vermieter muss darüber aber immer auch informiert werden.
Bei Auszug aus der Wohnung oder dem Haus müssen aber auch diese Schlüssel übergeben oder vor Zeugen zerstört werden, falls der Vermieter die entstanden Kosten für die nachgemachten Schlüssel nicht übernehmen möchte.

Auch bei Verlust eines Schlüssels muss der Vermieter informiert werden. Für die Kosten für den Austausch eines Schlosses oder die so nötige Nachbestellung neuer Schlüssel muss dann normalerweise ebenfalls der Mieter aufkommen.

Rechtlich ist es sogar möglich für die Dauer des Mietverhältnisses das Schloss auszutauschen, wenn man Bedenken hat, ob der Vermieter nicht alle Schlüssel übergeben hat. Bei Auszug muss man das Schloss allerdings wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder sich unverbindlich beraten lassen wollen, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.