Geteilte Maklerprovision – was gilt seit 23.12.2020?
Ich möchte Ihnen hier einen kurzen Überblick geben, welche wichtige Änderung im Gesetz zur geteilten Maklerprovision sich noch kurz vor Weihnachten ergeben hat (Genaueres können Sie im §656 a-d BGB nachlesen).
Gerade hier in der Region war es bisher eher die Regel, dass ausschließlich der Käufer die Kosten für den Immobilienmakler getragen hat. Dies wird so zukünftig beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen nicht mehr nicht mehr möglich sein.
Der Makler kann in so einem Fall künftig nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und der Käufer trägt die Gebühren alleine, sondern der Käufer zahlt dann – genau wie der Verkäufer – die Hälfte der insgesamt anfallenden Maklerprovision (= geteilte Maklerprovision). Für beide Vertragspartner gilt für den Maklervertrag künftig die Textform (also z. B. per Email).
Folgende Provisionsmodelle sind künftig beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen vereinfacht ausgedrückt möglich:
Teilung der Provision
Wie oben bereits geschrieben, schließt der Makler mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen jeweils beide den gleichen Anteil. Dies wird der Regelfall sein.
Der Verkäufer bezahlt die komplette Maklerprovision
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag und übernimmt die gesamte Provision vollständig.
Der Käufer beauftragt den Makler mit einem Suchauftrag
Ein potenzieller Käufer schließt einen Vertrag mit einem Immobilienmakler und beauftragt ihn mit der Suche nach einer passenden Immobilie. Findet der Makler ein passendes Objekt, zahlt dann nur der Käufer. Wichtig: Wie bisher auch darf dem Makler die betreffende Immobilie nicht bereits vor dem Vertragsabschluss mit dem Käufer bekannt sein.
Wichtig zu wissen ist, dass diese neuen Regelungen nur für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten. Werden aber Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien vermittelt, gilt diese Regelung nicht und die Verteilung der Maklerkosten kann wie bisher gestaltet werden.
Haben Sie Fragen zu dieser Regelung? Ich berate Sie gerne ausführlich zum Thema Immobilienverkauf.