Was ist das Bestellerprinzip?

Erst letzte Woche habe ich wieder bemerkt, dass sowohl bei Vermietern als auch Verkäufern nach wie vor Unkenntnis hinsichtlich des Bestellerprinzips besteht. Wer muss was bei einer Vermittlung einer Immobilie bezahlen?

Fall 1: Ein Vermieter möchte meine Provision nicht bezahlen mit dem Argument, „dass seh ich nicht ein. Soll doch der neue Mieter zahlen“.
Fall 2: Jemand möchte seiner Wohnung verkaufen und ist verunsichert, ob für ihn Kosten durch meine Beauftragung entstehen oder nicht.

Früher war es sowohl bei Vermietung, als auch beim Verkauf so, dass einer eine Leistung in Auftrag gibt, die Provision bezahlt hat aber oft der andere. Während der Vermieter den Makler engagierte, musste der Mieter für die Provision aufkommen. Das hat sich seit dem das Bestellerprinzip gilt, geändert. Seit dem 1. Juni 2015 heißt es: Wer den Makler bei einer Vermietung bestellt, der zahlt ihn auch.
Das Gesetz soll vor allem die Mieter schützen. In der Regel beauftragt ja der Vermieter den Makler, um Zeit und Aufwand zu sparen, um die Wohnung zu inserieren und sie potentiellen Mietern zu zeigen. Meistens macht das ein Makler, der nach erfolgreichem Abschluss eines Mietvertrags seine Provisionsrechnung stellt.

Es gilt: Keine Weiterberechnung der Provision an den Mieter

Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten für die Provision später an den Mieter weiterberechnet. Ein Mieter muss nur dann selber für die Maklerprovision aufkommen, wenn er selbst den Makler mit der Suche nach einem Mietobjekt beauftragt hat.
Falls man trotz des Bestellerprinzips als Mieter Maklergebühren bezahlt hat, kann man diese bis zu drei Jahre lang zurückgefordern.

Das Bestellerprinzip gilt also nur für Vermietungen

Wie gesagt: Das Bestellerprinzip gilt nur für Mietverhältnisse. Wird eine Immobilie verkauft, kann der Makler grundsätzlich sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer einen Maklervertrag abschließen, der zu einer Provisionszahlung führt. Die Höhe der Provision und ob beide Vertragsparteien eine Provision zahlen, ist in Deutschland regional unterschiedlich.

Die Beauftragung eines Maklers lohnt sich für Vermieter

Fragen Sie sich als Vermieter gerade, ob Sie bei einer Vermietung überhaupt einen Makler beauftragen sollten, wenn Sie die Provision selbst bezahlen müssen? Genau dieses Argument kam bei meinem letzten Termin auch, mit dem Hinweis, mir das Geld doch vom neuen Mieter zu holen. Dies ist aber natürlich nicht korrekt und könnte zu einer Anzeige gegen mich führen. Insofern sind der Vermieter und ich als Makler uns auch nicht einig geworden.

Vermieten Sie selbst, sparen Sie zwar im ersten Moment Kosten. Sie werden aber auch gut beschäftigt sein, bis das Objekt erfolgreich vermietet ist. Ohne Makler kümmern Sie sich selbst um Inserate, übernehmen die Kosten dafür, die Auswahl der Interessenten und die Besichtigungen etc.
Daher sollte man als Vermieter nicht nur auf die Höhe der Maklergebühr achten, sondern auch den tatsächlichen Wert der Leistung und den Zeitaufwand abschätzen.
Was auch leicht vergessen wird: die fällige Provision des Maklers kann auch steuerlich geltend gemacht werden.

Zusammenfassung

• Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie als Vermieter die Provision selbst tragen.

• Der Vermieter darf die Maklergebühr nicht an den Mieter weiterberechnen.

• Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig als Mieter den Makler selbst bezahlen.

• Die Arbeit des Maklers sollte für Sie als Vermieter eine Bereicherung sein, weil sie einen kompetenten Ansprechpartner für die Vermittlung Ihres Objekts haben, der eine Vielzahl von Leistungen abdeckt.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder zu meinen Leistungen bei der Vermietung von Immobilien, dann melden Sie sich.